Erdgas 

Informationen zur Dezember-Soforthilfe

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag mit Fälligkeit 31.12.2022 nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember mit Fälligkeit 31.12.2022 nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen (RLM-Kunden mit viertelstündiger Leistungsmessung). Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Die Bundesregierung plant eine weitere Entlastung: Der Preis für Haushaltskunden soll auf 12,00 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden.

Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 vervielfacht.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Jedes Grad Temperaturabsenkung reduziert den Gaseinsatz um rund sechs Prozent.

Tipps zum Energie sparen: Energie sparen was geht (PDF)

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Je­der Ein­zel­ne kann ei­nen wert­vol­len Bei­trag zum Kli­ma­schutz leis­ten. Durch den Wech­sel zu kli­ma­neu­tra­lem Öko­gas RE wird si­cher­ge­stellt, dass die CO2-Men­ge, die durch Ih­ren Ver­brauch ent­steht, kli­ma­wirk­sam aus­ge­gli­chen wird. Je mehr Kun­den auf kli­ma­scho­nen­des Gas um­stei­gen, des­to mehr CO2-ein­spa­ren­de bzw. aus­glei­chen­de Kli­ma­schutz­pro­jek­te wer­den ge­för­dert und dem Kli­ma­wan­del ent­ge­gen­ge­wirkt.

Un­se­re Nach­hal­tig­keits­agen­tur, die Kli­maIN­VEST Green Con­cepts, prüft und be­schei­nigt zu­sam­men mit un­ab­hän­gi­gen Prüf­or­ga­ni­sa­tio­nen, wie z.B. dem TÜV, dass die von uns ge­för­der­ten Pro­jek­te nach­hal­tig und öko­lo­gisch sinn­voll sind. Sie ent­spre­chen ei­nem der welt­weit an­spruchs­volls­ten Stan­dards, dem Ve­ri­fied Car­bon Stan­dard (www.​v-​c-​s.​org), die­ser folgt dem Kri­te­ri­en­ka­ta­log der UNFCCC (Kli­ma­schutz­se­kre­ta­ri­at der Ver­ein­ten Na­tio­nen). Au­ßer­dem ga­ran­tiert die­ser Pro­jekt­stan­dard, dass kei­ne Kli­ma­schutz­pro­jek­te ge­för­dert wer­den, die auch oh­ne un­se­ren Bei­trag zum Kli­ma­schutz um­ge­setzt wer­den. Die­se so­ge­nann­te „Zu­sätz­lich­keit“ ist bei je­dem un­se­rer Kli­ma­schutz­pro­jek­te be­legt und zer­ti­fi­ziert.

Für den Kli­ma­schutz ist es nicht re­le­vant, an wel­chem Ort der Welt der Aus­stoß von Treib­haus­ga­sen ge­senkt wird. Kli­ma ist glo­bal. Haupt­sa­che Kli­ma­schutz ge­schieht über­haupt. Mit Ih­rer Ent­schei­dung für Öko­gas leis­ten Sie Ih­ren per­sön­li­chen Bei­trag zum Kli­ma­schutz, denn Sie glei­chen das durch Ih­ren Erd­gas­ver­brauch er­zeug­te CO2, durch die Un­ter­stüt­zung von Kli­ma­schutz­pro­jek­ten zu 100% wie­der aus. Ih­re Kli­ma­bi­lanz ist so aus­ge­wo­gen.

Mit kli­ma­neu­tra­lem Öko­gas der Fil­der­stadt­wer­ke un­ter­stüt­zen Sie das Kli­ma­schutz­pro­jekt Me­th­gas­nut­zung im Ruhr­ge­biet. Ei­ne Be­gleit­erschei­nung des Koh­le­ab­baus ist das Aus­tre­ten von kli­ma­schä­di­gen­den Ga­sen wie Me­than­gas, Schwe­fel­di­oxid und CO2. Deutsch­land plant bis 2050 auf re­ge­ne­ra­ti­ve En­er­gi­en um­zu­stei­gen. Um das um­zu­set­zen, wer­den ver­stärkt Me­than­gas­ver­mei­dungs­an­la­gen ein­ge­setzt und auf­ge­baut, die die kli­ma­schäd­li­chen Ga­se, die den be­reits vor Jah­ren ge­schlos­se­nen Koh­le­gru­ben nach wie vor ent­wei­chen, auf­fan­gen und in Block­heiz­kraft­wer­ken zu Öko­strom um­wan­deln. Die kli­ma­schä­di­gen­de Wir­kung von Me­than­gas ist 21-mal hö­her als die von CO2. So­mit wird mit Hil­fe der Me­than­ver­mei­dungs­an­la­gen ein ak­ti­ver Bei­trag zum Kli­ma­schutz ge­leis­tet.

Dar­über hin­aus steht das RE für RE­gio­na­les In­vest­ment und RE­gio­na­les En­ga­ge­ment. Wir ver­pflich­ten uns, für je­de ver­kauf­te Ki­lo­watt­stun­de Öko­gas RE 0,04 Cent in den Aus­bau er­neu­er­ba­rer En­er­gi­en oder in ein Kli­ma­schutz­pro­jekt in Fil­der­stadt zu in­ves­tie­ren.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen:

Öko­gas-Zer­ti­fi­kat
Kli­ma­schutz­pro­jekt Me­than­gas­nut­zung im Ruhr­ge­biet
Kli­ma­waa­ge