Strom- und Gaspreisbremse

Verzögerungen in der Umsetzung der Strom- und GaspreisbremsE

Für die Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen arbeiten wir gemeinsam mit unseren IT-Dienstleistern an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen. Angesichts der hohen Komplexität und dem zeitlich begrenzten Rahmen kann es zu Verzögerungen in der Zustellung der neuen Abschlagsinformation kommen. Wenn Ihnen das Informationsschreiben am 1. März 2023 noch nicht vorliegt, erhalten Sie selbstverständlich trotzdem Ihre Entlastung zum 31. März 2023. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, unseren Kunden*innen das Schreiben schnellstmöglich zukommen zu lassen.

Hinweis für monatlich abgerechnete RLM-Kunden

Für Januar und Februar 2023 werden vorerst keine Abrechnungen erstellt. Sobald die Preisbremsen in unserem IT-System umgesetzt sind, erhalten Sie die ausstehenden Abrechnungen mit den entsprechenden Entlastungsbeträgen.

Strom- und Gaspreisbremse ab 1. März 2023

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.

Umsetzung der Entlastung:
Die Preisbremsen gelten ab dem 1. März 2023, rückwirkend ab Januar. Kunden*innen werden Anfang März schriftlich über den neuen Abschlag (gültig ab dem 31. März 2023) informiert und erhalten für Januar und Februar eine Gutschrift für die ursprünglichen Abschläge ohne Preisbremse. Die Gutschrift wird nicht ausbezahlt, sondern mit dem Abschlag vom 31. März verrechnet. Fällt die Gutschrift höher als der neue Abschlag aus, wird den Kunden*innen im März nichts abgebucht. Die Gutschrift wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2023 verrechnet.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Strom auf 40 Cent/kWh,
  • für Gas auf 12 Cent/kWh und
  • für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh.

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2023 verlängert werden. Die Gas- und Wärmepreisbremse wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Durch eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen werden an der Finanzierung der Strompreisbremse auch Stromerzeugungsunternehmen beteiligt.

Überblick Strom- und Gaspreisbremse/ Quelle: Bundesregierung


FAQ: Strom- und Gaspreisbremse

Ausführliche Informationen zur Strom-  und Gaspreisbremse erhalten Sie über die FAQ-Listen des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):

FAQ Strompreisbremse (PDF)
FAQ Gaspreisbremse (PDF)


Gesetze zur Strom- und Gaspreisbremse

Die Gesetze zur Strom- (Strom PBG) und der Gaspreisbremse (EWPBG) können Sie über die nachfolgenden Links beim Bundesministerium der Justiz einsehen:

Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG)
Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strom PBG)


Energiesparen lohnt sich!

Energieeinsparungen haben auch während der Dauer von staatlichen Entlastungs­maßnahmen einen kostenmindernden Nutzen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.

Tipps zum Energiesparen finden Sie zum Beispiel auf der Website www.sparenwasgeht.de