Umzug geplant? Energieversorger rechtzeitig informieren!
27.06.2025
Durch die neue gesetzliche Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Kund*innen verpflichtet, dem Energieversorger den Umzug spätestens zum Auszugsdatum mitzuteilen. Idealerweise sollte die Meldung mindestens 14 Tage vor dem Umzug erfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Energieversorgung am neuen Wohnort nahtlos weiterläuft und der alte Vertrag korrekt abgeschlossen wird.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Umzugs-Checkliste
Damit Sie nichts vergessen und der Umzug reibungslos abläuft, stellen wir Ihnen hier die Checkliste zur Verfügung.